Der Freistaat Sachsen überlässt Autisten der Psychiatrie

Chancen / Tagebuch

Der Freistaat Sachsen überlässt Autisten der Psychiatrie
 Tagebuch
Nachfolgend Informationen und Einträge zum aktuellen Sachstand

18. April 2021
Dokumentation
Institutioneller Rassismus im Freistaat Sachsen
Rassendiskriminierung gegenüber Autisten und ihren Herkunftsfamilien
Menschen mit autistischer Behinderung und hohem Unterstützungsbedarf, mit ihren individuellen Bedarfen, die bisher in ihren Herkunftsfamilien Langezeit  lebten,
die von beachtlichem Ausmaß, vielfältige  Inklusion zu spüren bekommen haben,
werden im Freistaat Sachsen unter Verwendung körperlicher Freiheits-Einschränkungen, mit Absonderung und anderen schädlichen Praktiken, die im abschließenden Staatsbericht über Deutschland der Vereinigten Nationen CRPD vom 17. April 2015 als Folterhandlungen gekennzeichnet, erhaltend ernährt; abseits jeglicher Eingliederungshilfe, von Trägern der öffentlichen Gewalt mit „versorgt“ charakterisiert.
Wohnformen für lebenslanges Wohnen außerhalb der Psychiatrie und Alten- und Pflegeheimen sind von Staatswegen in Sachsen politisch nicht gewollt.   
Dieser Ziel-Gruppe wird ein uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe grundsätzlich verwehrt; in die „Sonderwelten“ von Psychiatrien oder Alten- und Pflegeheimen findet die Inklusion statt. Man hat sie nicht ins Gefängnis gesteckt.
Aber Träger der öffentlichen Gewalt verurteilen sie zu einem Tod als Bürger.
Diese Menschen sind öffentlich verschwunden, werden als nicht vorhanden publiziert."

Dieser aktuelle 80-seitige Bericht beinhaltet:
  • Indikatoren zum Bericht
  • Dokumente gegen Rassismus und Diskriminierung
  • Staatenberichte Deutschlands an den Ausschuss der UN-Behindertenrechtskonvention
  • Studien und Kommentare zu den nationalen Aktionsplänen der UN-Behindertenrechts-Konvention
  • Nationaler Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechts-Konvention (UN-BRK)2016
  • Autismus im Freistaat Sachsen
  • Die Verhaltensweisen der Amtsträger 
  • Zusammenfassung
In einer anonymen Stellungnahme des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt des Freistaates Sachsen vom November 2020 zur Problematik werden organisierte politische Verantwortungslosigkeit, eine rassistisch diskriminierende Ausgrenzung der vulnerablen Gruppe deutlich. Diese Menschen werden als Kostenfaktor, als hilflose Objekte der Wohltätigkeit empfunden.
Hier wird der blanke Rassismus sichtbar, diese beunruhigende Ahnung, daß hier nostalgische Anziehungskräfte des Faschismus sich  abzeichnen, die sich möglicherweise  zu einem Mythos beim Bediensteten der Staatsregierung verformt haben.
Diese Dokumentation ist vom Verfasser auch als PDF-Datei erhältlich.
Eckhard Hofmann, E-Mail: lichtundleben@t-online.de

05. Januar 2021
Der 7. Sächsische Landtag hat in seiner 19. Sitzung am 16.12.2020 (Drucksache 7/4796) zur Petition 07/00171/6 (siehe Tagebuch-Eintrag vom 02. August 2020) beschlossen:
Zu  1.  Erarbeitung einer Expertise zur Ermittlung des Bedarfs 
Zu 3.  Leistungen für eine Struktur von besonderen Wohnformen unverzüglich aufzubauen bzw. ausreichend vorzuhalten  
Die Petition wird der Staatsregierung als Material überwiesen.

30. August 2020
Der Bayerische Landtag hat am 26.06.2018 folgenden Beschluss gefasst:
„Autismusstrategie für den Freistaat entwickeln!“ (LT-Drs. 17/22929).
In diesem Beschluss wird die Staatsregierung aufgefordert, innerhalb der nächsten vier Jahre eine umsetzbare Autismus-Strategie für den Freistaat Bayern zu erarbeiten.
Das hierfür federführende Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) wird, in Abstimmung mit weiteren zu beteiligenden Ministerien des Freistaats Bayern, auf Grundlage dieses Beschlusses dem Bayerischen Landtag bis Juni 2022 eine Autismus-Strategie vorlegen.
Es geht darum, herauszufinden, wo es Lücken und Verbesserungsmöglichkeiten gibt und wie diese zu schließen bzw. umzusetzen sind.
Betrachtet wird dabei die gesamte Lebensspanne ebenso wie die Bedarfe der unterschiedlichen Ausprägungen von Autismus.
Um dies in Erfahrung zu bringen, hat das StMAS entschieden, mit Hilfe der Hochschule München einen breiten Beteiligungsprozess durchzuführen, um von Betroffenen und verschiedensten Experten Hinweise hinsichtlich der Lücken und Bedarfe zu erhalten.
Dazu fördert das StMAS seit 01.05.2018 ein dreijähriges Forschungsprojekt der Hochschule München.
In das Forschungsprojekt eingebunden sind insgesamt rund 150 Experten, die in sieben Projektgruppen zwischen Herbst 2018 und Herbst 2019 mögliche Empfehlungen für eine bayerische Autismus-Strategie erarbeitet haben.
Gegenwärtig läuft Teil 2 des Beteiligungsprozesses, in dessen Rahmen die Empfehlungsentwürfe konkretisiert und abgestimmt werden.
Die Hochschule München erarbeitet auf dieser Grundlage einen Abschlussbericht mit Empfehlungen für eine bayerische Autismus-Strategie, der im 1. Quartal 2021 vorgelegt wird. Die beteiligten Ministerien erarbeiten auf dieser Basis dann einen Entwurf für eine Autismus-Strategie, die im Sommer 2022 dem Landtag zugestellt wird.
Weitere Informationen zur bayerischen Autismus-Strategie und dem Forschungsprojekt der Hochschule München finden Sie unter
https://www.sw.hm.edu/projekte_und_forschung/forschung/aktuelle_forschungsprojekte/autismus_strategie_bayern/index.de.html

Der Vorgang wurde von einzelnen, persönlich interessierten Abgeordneten der CSU-Fraktion initiiert und über die CSU-Fraktion in den Landtag eingebracht.

Nachfolgend die Autismus-Strategie in Sachsen.

02. August 2020
Die Stellungnahme der Staatsregierung zur Petition Pet.-Nr.: 07/00171/6 zum Thema "Frühkindlicher Autismus" liegt mir vor.
Gegenstand insbesondere sind meine o.a. Forderungen, welche Aktivitäten von der Staatsregierung unverzüglich eingeleitet werden müssen, um die hier beschriebenen behindertenfeindlichen Zustände gegenüber der besonderen Personengruppe der Menschen mit Autismus und hohem Unterstützungsbedarf zu beenden.

Inhaltlich der Stellungnahme folgendes:


zu 1.)
Erarbeitung einer Expertise zur Ermittlung des Bedarfs 
"wird von der Staatsregierung aktuell gleichwohl für entbehrlich gehalten. Der Bedarf wäre schwer bis gar nicht zu quantifizieren, wie viele noch in der Häuslichkeit mit ihren hochbetagten Eltern leben. Wenn diese Anfragen auf Aufnahme in ein bestimmtes Wohnangebot stellen, kommt es sehr häufig kurz vor der Realisierung zu einem Rückzug."
  • Das ist eine Verhöhnung der Eltern! Es gibt keine Wohnangebote für Autisten, außer von psychiatrischen Anstalten, vollgepumpt mit Drogen und Altersheimen für Autisten mit schweren Depressionen, wo diese Menschen "versorgt" werden.
  • Und was ist mit den schwerbehinderten Autisten, welche bereits in Psychiatrien und in Altersheimen weggesperrt sind?!
  • Diese Menschengruppe zählt schon nicht mehr dazu, ist nicht zu quantifizieren?!
  • Diese Menschen sind öffentlich verschwunden.
  • Man hat sie nicht ins Gefängnis gesteckt.
  • Aber man verurteilt sie zu einem Tod als Bürger. 
  • In der Staatsregierung des Freistaates Sachsen ist ein politischer Filz entstanden, welcher kulturell fatal ist, die Kultur des Erinnerns ist völlig verloren gegangen.
  • Der abträglichste Rechtsbruch gegen die menschliche Natur ist die im Freistaat Sachsen exerzierte Demütigung, weil sie das Individuum wehrlos macht und seine Würde im Kern angreift.
Zu 2.
Autismuszentren erweitern ihr Verantwortungsbereich 
"Die Autismuszentren werden nicht angehalten, diesem nachzukommen".

zu 3.
Leistungen für eine Struktur von besonderen Wohnformen unverzüglich aufzubauen bzw. ausreichend vorzuhalten 
"Der Freistaat Sachsen hat sich anders als im übrigen Bundesgebiet in den 1990 Jahren gegen die Schaffung von Wohnheimen für den hier angeführten Personenkreis entschieden. Diese sind in die Zielgruppe der geistig und/oder mehrfach behinderten Menschen mit schwersten Verhaltensauffälligkeiten bzw. chronisch psychisch Kranken bzw. seelisch behinderten Menschen mit schwersten Verhaltensstörungen zu integrieren.
Der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) steht aktuell mit dem Autismusverein Vogtlandkreis e.V. und dem Autismusverein Bautzen sowie einem Leistungserbringer aus dem Erzgebirgskreis in Kontakt, um kleingliedgliedrige Wohnangebote zu schaffen."

  • Nähere und verbindliche Angaben werden nicht gemacht.
  • Zur Erinnerung: Der Hinweis in der  Stellungnahme des KSV Sachsen vom 12.07.2019, "sehr gering", zeigt offensichtlich die Unmündigkeit, derartige komplexe Aufgaben zu beherrschen.

zu 4.
Verpflichtung Freier Träger...
"einem privatrechtlichen Interessenverband beizutreten, besteht keine Rechtsgrundlage".
  • Autistische Erwachsene, die in den aufgeführten bestehenden "Wohnangeboten versorgt" werden, und nicht in einer vom Bundesverband autismus Deutschland e.V. zertifizierten Wohneinrichtung leben (Psychiatrien, Alten- oder Pflegeheimen, in Wohnheimen von Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege) haben keinen Anspruch auf Wohnformen für Menschen mit Autismus.
Ergebnis:
Vom Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Zitat: "kann die Petition nicht abgeholfen werden".

Es wird weiterhin die derzeitige behindertenfeindliche Situation gegenüber der genannten Personengruppe geleugnet, insbesondere dadurch, daß diese Personengruppe im "Hilfesystem" nicht daseinsbedingt ist.
Eine Verantwortung nach dem demokratischen Prinzip der Subsidiarität wird nicht zur Kenntnis genommen.
Die Ermittlung des Bedarfs von Wohnformen für Menschen mit Autismus wird für "entbehrlich" gehalten.    
Das Syndrom der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit beinhaltet u.a. neben Rassismus auch die Abwertung von Menschen mit Behinderungen, was im Freistaat Sachsen gegenüber der hier angesprochenen Personengruppe allgegenwärtig ist.        
Die sächsische Staatsregierung ist nicht willig, den hier in Sachsen unerträglichen behindertenfeindlichen Zustand gegenüber der genannten Personengruppe zu verändern.

November 2019 / Januar 2020
Veröffentlichung eines Brandbriefes-Wohnheime für Autisten- als Offener Brief: "Der Freistaat Sachsen überläßt Autisten der Psychiatrie"
Inhalt von diesem sind eine ausführliche Situationsbeschreibung sowie eine Bedarfsanalyse im Freistaat Sachsen von Wohnheimplätzen für Menschen mit Autismus und hohem Unterstützungsbedarf.
Desweiteren wird auf eine Stellungnahme zur Sache "Wohnheime für Autisten" des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (KSV Sachsen) vom 12.07.2019 eingegangen.
Der KSV Sachsen leugnet die inhaltlich im Brandbrief erarbeitete Bedarfsanalyse.
Die Einführung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes (BTHG) nutzt der KSV Sachsen mit einem behindertenfeindlichen Sprachgebrauch, um das jahrelange bis heute anhaltende Unvermögen, eine Struktur für die Lebenszeit von etwa 600 Menschen mit autistischer Behinderung und hohem Unterstützungsbedarf aufzubauen, zu vertuschen.
Der Brandbrief liegt u.a. allen Bürgermeistern von etwa 200 Städten im Freistaat Sachsen vor.
Dieser Offene Brief steht im folgenden Button   Brandbrief - Wohnheime   als PDF-Datei zur Verfügung.

24. Mai 2020
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (folgend Staatsministerium genannt) hat seinen Ursprung aus dem bisherigen Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz.
Auf eine Anfrage vom 09. November 2019, bezogen auf die Veröffentlichung des Brandbriefes vom November 2019, wurde ich vom Referat "Teilhabe behinderter Menschen" darauf hingewiesen und um Verständnis gebeten, "dass WIR (das Staatsministerium) zu den in Ihrem Schreiben genannten Punkten nicht im Einzelnen Stellung nehmen",
gemeint ist:
in Bezug auf das anhaltende Unvermögen des KSV Sachsen, bis heute eine Struktur für die Lebenszeit von Autisten mit hohem Unterstützungsbedarf für lebenslanges Wohnen aufzubauen, daraus folgend die Überstellung der Autisten in die Psychiatrie mit sogenannter Fixierung und vollgepumpt mit Drogen abgefüllt, lebenslang den psychischen und physischen Terror überleben zu müssen.
Eine neuerliche Anfrage vom 04. April 2020 an die Staatsministerin in Bezug auf die beschriebene Problematik,  liegt als Antwort von demselben Referat die Aussage vor:
"Die von Ihnen als Brandbrief bezeichnete Systemanalyse der Problematik von Wohnheimen für Autisten/Frühkindlichen Autismus haben WIR zur Kenntnis genommen."
Eine Verantwortung einer politischen Institution vorsätzlich nicht wahrnehmen zu wollen, das ist eine gefährliche Situation; dieses besonders autoritäre Verhalten hat mit dieser Problematik beunruhigende faschistoide Züge.
Die menschenverachtende Verhaltensweise des KSV Sachsen gegenüber den Autisten mit hohem Unterstützungsbedarf wird vom Staatsministerium geduldet und ist politisch gewollt, eine Verweigerung von lebensnotwendigen Leistungen gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen.
Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt mißachtet eklatant das Diskriminierungsverbot Art. 5 Abs. 2 der UN-Behindertenrechtskonvention für Menschen mit autistischer Behinderung.
Im Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird wiederum wie in der DDR diese Behindertengruppe der Autisten ausgegrenzt und verleugnet.
Im Hinblick auf die spezifischen Belange behinderter Menschen hat das Sozial-Staatsprinzip besonderen Ausdruck in der Staatszielbestimmung des Art. 7 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung gefunden, nach der sich das Land zur Verpflichtung der Gemeinschaft bekennt, jeden behinderten Menschen zu unterstützen und auf die Gleichwertigkeit ihrer Lebensbedingungen hinzuwirken.
Das Staatsministerium ist an das Benachteiligungsverbot des Artikel 3  Abs. 3  Satz 2 des Grundgesetzes gebunden.

 
Brandbrief - Wohnheime
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31. Mai 2020
Mir liegt eine Studie vor.
"Alter und Pflege. Studie zu Menschen mit Behinderungen in Sachsen".

Diese Studie wurde 2017 vom Europäischen Zentrum für Wirtschaftsförderung und Strategieberatung, Düsseldorf, für das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz erarbeitet. Diese Informationsschrift wird von der Sächsischen Staatsregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit herausgegeben.
Unter dem Kapitel: 2.4.2 "Versorgungssituation einzelner Zielgruppen", wird für Menschen im Freistaat Sachsen mit kognitiven Beeinträchtigungen festgestellt, 
  • "daß ihre pflegerische Versorgung eine besonders große Rolle spiele, diese jedoch häufig nicht auf diese Zielgruppe eingestellt ist.
  • Für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die in ihrer Herkunftfamilie leben, würden in der Regel in sehr kurzer Frist Übergangslösungen benötigt, wenn die Eltern sie nicht mehr versorgen könnten. Nach möglichen Kurzzeitangeboten sind anschließend dauerhafte Lösungen für die Betreuung zu finden."
Seit 2017 liegt dem Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) diese Handlungsanweisung vor.
Die von mir aufgezeigte Situation für Menschen mit autistischer Behinderung im Freistaat Sachsen veranaßt mich zu Hinterfragen, inwieweit der Fachdienstleiter Winzer sowie der in Verantwortung dessen stehende Verbandsdirektor Werner noch weiterhin als Bedienstete des Freistaates Sachsen mit ihrem Beamtensold zu verantworten sind.

Wer trägt trotz dieser Studie die Verantwortung für die Untätigkeit und den institutionellen Rassismus gegenüber den von mir genannten Menschen mit autistischer Behinderung im Freistaat Sachsen? 


30. Juni 2020
Ich komme zurück auf die Studie
"Alter und Pflege. Studie zu Menschen mit Behinderungen in Sachsen"  der Prognos AG.
Auf eine Anfrage bei diesem Unternehmen ergibt sich, daß die Zielgruppe "Menschen mit autistischer Behinderung und hohem Unterstützungsbedarf", welche zur weiteren Lebensführung außerhalb ihrer Herkunftsfamilie in überwiegender Anzahl, etwa 700 Menschen im Freistaat Sachsen, ein Wohnheimplatz benötigen, um nicht lebenslang den physischen und psychischen Terror in Psychiatrien überleben zu müssen, keine Bedarfseinschätzung vorgenommen wurde.

Das bedeutet, diese Zielgruppe von Menschen mit autistischer Behinderung wurde vergessen.

Um die Untätigkeit des KSV Sachsen zu vertuschen, wird in der Stellungnahme vom 12.07.2019 des hiesigen  Fachdienstleiters Winzer, Vereinbarungen und Sozialplanung, daraus geschlußfolgert, daß der tatsächliche Bedarf der sehr spezifischen Zielgruppe, die einen Hilfebedarf bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft benötigt, "sehr gering sei" und in "bestehenden Wohnangeboten versorgt" sei (siehe Brandbrief).

Die verbrecherischen und abscheulichen Taten der Euthanasie wurden möglich, weil den Tätern die geistige Dimension gefehlt hat und der Sinn des Daseins verschwunden ist. Die vorab aufgeführte derzeitige Situation der Autisten mit hohem Unterstützungsbedarf, die im Freistaat Sachsen den psychischen und physischen Terror lebenslang überleben müssen, ist dieser geistigen Verfassung geschuldet.

Es wäre hilfreich, wenn im Freistaat Sachsen eine Stabsstelle Autismus-Kriminalität eingerichtet wird. 


Kontakt:
Eckhard Hofmann
E-Mail: lichtundleben@t-online.de

(c) Eckhard Hofmann, April 2020



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