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31. Mai 2020
Mir liegt eine Studie vor.
"Alter und Pflege. Studie zu Menschen mit Behinderungen in Sachsen".
Diese Studie wurde 2017 vom Europäischen Zentrum für Wirtschaftsförderung und Strategieberatung, Düsseldorf, für das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz erarbeitet. Diese Informationsschrift wird von der Sächsischen Staatsregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit herausgegeben.
Unter dem Kapitel: 2.4.2 "Versorgungssituation einzelner Zielgruppen", wird für Menschen im Freistaat Sachsen mit kognitiven Beeinträchtigungen festgestellt,
- "daß ihre pflegerische Versorgung eine besonders große Rolle spiele, diese jedoch häufig nicht auf diese Zielgruppe eingestellt ist.
- Für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die in ihrer Herkunftfamilie leben, würden in der Regel in sehr kurzer Frist Übergangslösungen benötigt, wenn die Eltern sie nicht mehr versorgen könnten. Nach möglichen Kurzzeitangeboten sind anschließend dauerhafte Lösungen für die Betreuung zu finden."
Seit 2017 liegt dem Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) diese Handlungsanweisung vor.
Die von mir aufgezeigte Situation für Menschen mit autistischer Behinderung im Freistaat Sachsen veranaßt mich zu Hinterfragen, inwieweit der Fachdienstleiter Winzer sowie der in Verantwortung dessen stehende Verbandsdirektor Werner noch weiterhin als Bedienstete des Freistaates Sachsen mit ihrem Beamtensold zu verantworten sind.
Wer trägt trotz dieser Studie die Verantwortung für die Untätigkeit und den institutionellen Rassismus gegenüber den von mir genannten Menschen mit autistischer Behinderung im Freistaat Sachsen?
30. Juni 2020
Ich komme zurück auf die Studie
"Alter und Pflege. Studie zu Menschen mit Behinderungen in Sachsen" der Prognos AG.
Auf eine Anfrage bei diesem Unternehmen ergibt sich, daß die Zielgruppe "Menschen mit autistischer Behinderung und hohem Unterstützungsbedarf", welche zur weiteren Lebensführung außerhalb ihrer Herkunftsfamilie in überwiegender Anzahl, etwa 700 Menschen im Freistaat Sachsen, ein Wohnheimplatz benötigen, um nicht lebenslang den physischen und psychischen Terror in Psychiatrien überleben zu müssen, keine Bedarfseinschätzung vorgenommen wurde.
Das bedeutet, diese Zielgruppe von Menschen mit autistischer Behinderung wurde vergessen.
Um die Untätigkeit des KSV Sachsen zu vertuschen, wird in der Stellungnahme vom 12.07.2019 des hiesigen Fachdienstleiters Winzer, Vereinbarungen und Sozialplanung, daraus geschlußfolgert, daß der tatsächliche Bedarf der sehr spezifischen Zielgruppe, die einen Hilfebedarf bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft benötigt, "sehr gering sei"
und in "bestehenden Wohnangeboten versorgt"
sei (siehe Brandbrief).
Die verbrecherischen und abscheulichen Taten der Euthanasie wurden möglich, weil den Tätern die geistige Dimension gefehlt hat und der Sinn des Daseins verschwunden ist. Die vorab aufgeführte derzeitige Situation der Autisten mit hohem Unterstützungsbedarf, die im Freistaat Sachsen den psychischen und physischen Terror lebenslang überleben müssen, ist dieser geistigen Verfassung geschuldet.
Es wäre hilfreich, wenn im Freistaat Sachsen eine Stabsstelle Autismus-Kriminalität eingerichtet wird.
Kontakt:
Eckhard Hofmann
E-Mail: lichtundleben@t-online.de
(c) Eckhard Hofmann, April 2020